Veröffentlicht
in GEG, Heizung am Aug 02, 2024
Der Umstieg auf klimafreundliches Heizen in Mehrfamilienhäusern sollte frühzeitig geplant werden. Da bei einer WEG die Heizungsanlagen im Regelfall zum Gemeinschaftseigentum gehören, bedarf es einer besonderen Abstimmung. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt hier klare gesetzliche Vorgaben:
Unabhängig vom Zustand der Heizungsanlage müssen in allen Wohnungseigentümergemeinschaften mit mindestens einer Gasetagenheizung bis 31. Dezember 2024 alle wichtigen Informationen über die vorhandenen Einzelheizungen im Haus zusammengefasst werden. Dazu gehören:
- der Zustand der Heizungsanlage
- weitere Bestandt...