Wichtiger Hinweis für alle, die dieses Jahr eine Heizungsförderung bei der KfW beantragt haben!

 Für alle Anträge, die bis einschließlich 31.08.2024 gestellt werden, gilt daher die folgende Sonderregelung: Ist die letzte Rechnung
zur Durchführung Ihres Projekts vor September 2024 ausgestellt worden, gilt für die Einreichung der Rechnungen zur Projektdurchführung
eine Frist von 6 Monaten ab dem 01.09.2024. Danach ist eine Auszahlung des Zuschusses nicht mehr möglich

Veröffentlicht in Energiesparen, Fördermittel, GEG, Heizung am Jul 29, 2024