Benötige ich noch andere Nachweise?
Um Wärmebrücken zu vermeiden, werden für Neubauten und Sanierungsvorhaben Mindestanforderungen an den Wärmeschutz gestellt. Die Einhaltung kann über einen Wärmebrückennachweis erstellt werden.
Bei Neubauten, Anbauten oder einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus wird die Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes gefordert. Durch eine thermische Simulation wird sichergestellt, dass in den Sommermonaten eine Überhitzung des Gebäudes verhindert wird und die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt für Neubauten eine luftdichte Gebäudehülle vor. Die Einhaltung dieser Vorgabe wird mit einer Differenzdruckmessung überprüft.
Gerne bieten wir Ihnen diese Nachweise im Zuge von einem Effizienzhausnachweis ebenfalls an.