GEG-Berechnungsnachweis

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Garantiert die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen

Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) stellt hohe Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. Mit unserem Berechnungsnachweis garantieren wir Ihnen, dass Ihr Bauprojekt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Ganzheitliches Konzept

Dank unseres ganzheitlichen Konzepts können Bauherren ein effizientes, nachhaltiges und kostensparendes Bauprojekt realisieren. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die individuellen Bedürfnisse und Wünsche unserer Kunden, sondern auch die gesetzlichen Anforderungen an Neubauten.

Verständliche Übersicht

Durch eine ausführliche Dokumentation behalten Sie auch bei komplexen Anforderungen den Durchblick und können sicher sein, dass Ihr Bauprojekt den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes entspricht.

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Ansprechpartner von der Erstberatung bis zum Einzug.

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Für Ihr geplantes Bauvorhaben erhalten Sie alle relevanten Nachweise.

Häufig gestellte Fragen

FAQs

Was ist der GEG-Nachweis?
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Bei Neubauten oder Sanierungen müssen die Vorgaben vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) eingehalten werden. Hierbei werden Zielwerte an die Gebäudehülle und die Anlagentechnik gestellt. Der GEG-Nachweis stellt die Einhaltung dieser zwei Zielwerte sicher und kann zur Vorlage bei der zuständigen Behörde verwendet werden.

Benötige ich noch andere Nachweise?
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Um Wärmebrücken zu vermeiden, werden für Neubauten und Sanierungsvorhaben Mindestanforderungen an den Wärmeschutz gestellt. Die Einhaltung kann über einen Wärmebrückennachweis erstellt werden.



Bei Neubauten, Anbauten oder einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus wird die Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes gefordert. Durch eine thermische Simulation wird sichergestellt, dass in den Sommermonaten eine Überhitzung des Gebäudes verhindert wird und die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt für Neubauten eine luftdichte Gebäudehülle vor. Die Einhaltung dieser Vorgabe wird mit einer Differenzdruckmessung überprüft.


Gerne bieten wir Ihnen diese Nachweise im Zuge von einem Effizienzhausnachweis ebenfalls an.

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