Fördermittelrechner 2026: Ihre BEG-Förderung berechnen
Wärmepumpe, Dämmung oder neue Fenster – sehen Sie in zwei Minuten, wie viel Zuschuss Sie nach der neuen Richtlinie vom 21. Juli 2026 bekommen. Kostenlos, ohne Anmeldung, mit Förderbericht als PDF.
Jetzt Ihre Förderung berechnen
Der Förderrechner führt Sie durch drei Schritte: Gebäude, Maßnahmen, Ihre Situation. Das Ergebnis erscheint sofort und aktualisiert sich bei jeder Änderung.
Was die BEG-Förderung 2026 zahlt
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst den Austausch alter Heizungen und energetische Sanierungen am Bestandsgebäude. Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine überarbeitete Richtlinie, die bis Ende 2030 läuft – mit einer Grundförderung und mehreren Boni, begrenzt durch einen Höchstsatz.
Grundförderung Heizung
Für Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie oder den Anschluss ans Wärmenetz. Ohne weitere Bedingung, auch für Vermieter. Mehr zur Heizungsförderung
Klimageschwindigkeits-Bonus
Für den frühen Austausch einer alten Öl-, Kohle- oder Gasheizung. Nur bei Selbstnutzung – und nur noch bis 2028.
Einkommens-Bonus
Gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €.
Heizung und Gebäudehülle laufen getrennt
Die Heizung wird von der KfW bezuschusst, Dämmung, Fenster und Haustüren sowie Anlagentechnik vom BAFA. Das sind zwei Anträge bei zwei Stellen mit eigenen Höchstgrenzen – beide lassen sich nebeneinander ausschöpfen. Der Fördermittelrechner weist deshalb beide Töpfe getrennt aus.
| Förderfähige Kosten | Heizung (KfW) | Hülle (BAFA) |
|---|---|---|
| 1. Wohneinheit | 28.000 € | 30.000 € |
| 2. bis 6. Wohneinheit | je 15.000 € | je 15.000 € |
| ab der 7. Wohneinheit | je 8.000 € | je 8.000 € |
Mit individuellem Sanierungsfahrplan verdoppeln sich die Grenzen an der Gebäudehülle. Fachplanung und Baubegleitung werden zusätzlich mit 50 % gefördert. Auch die Dachsanierung zählt zur Gebäudehülle.
Ihre Förderung – schwarz auf weiß
Nach der Berechnung erstellt der Fördermittelrechner einen Förderbericht als PDF. Er enthält Ihre Angaben, die vollständige Herleitung und die Hinweise zur Antragstellung – die Grundlage, wenn wir gemeinsam über Ihre Sanierung sprechen.
- Ihr Zuschuss, aufgeschlüsselt nach Grundförderung, Klimabonus und Einkommensbonus
- Getrennt nach KfW für die Heizung und BAFA für die Gebäudehülle
- Wo der Höchstsatz greift und welcher Anteil bei Ihnen bleibt
- Alle Maßnahmen mit den Beträgen, die Sie eingetragen haben
Was sich am 21. Juli 2026 für Ihre Förderung geändert hat
Die Reform hat die Förderung umverteilt: Haushalte mit niedrigem Einkommen und Familien bekommen mehr, Mehrfamilienhäuser und Wärmepumpen-Bauherren deutlich weniger.
| Position | bis 20.07.2026 | seit 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Förderfähig, 1. Wohneinheit | 30.000 € | 28.000 €, −750 € je Halbjahr |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | 20 % | 16 %, entfällt bis 2028 |
| Einkommens-Bonus | 30 % bis 40.000 € | 40 / 30 / 10 % gestaffelt |
| Familienzuschlag | – | neu: 10.000 € Freibetrag |
| Höchstsatz | 70 % | 70 %, bei geringem Einkommen 80 % |
| Effizienzbonus Wärmepumpe | 5 % | gestrichen |
| Emissionsminderung Biomasse | 2.500 € | gestrichen |
Warten kostet. Der förderfähige Höchstbetrag sinkt jedes Halbjahr um 750 €, der Klimabonus schmilzt bis August 2028 auf null. Für eine Wärmepumpe mit 30.000 € Investition sind das 12.880 € heute gegenüber 7.500 € ab August 2028 – 5.380 € Unterschied bei identischer Maßnahme. Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung, nicht der Baubeginn. Einen schnellen Überblick ohne Maßnahmen-Eingabe gibt der Fördercheck.
Kostenlose Erstberatung
Unabhängig und herstellerneutral – von der Berechnung über den Antrag bei KfW und BAFA bis zur Auszahlung. Wir sind eingetragene Energie-Effizienz-Experten und beraten Sie rund um Fördermittel.
Häufige Fragen zum Fördermittelrechner
Ist der Fördermittelrechner kostenlos?
Ja, vollständig. Sie brauchen weder ein Konto noch eine E-Mail-Adresse – auch nicht für den Förderbericht als PDF. Es entstehen keine Kosten und keine Verpflichtung.
Welche Angaben brauche ich für die Berechnung?
Die Zahl der Wohneinheiten, die geplanten Maßnahmen mit geschätzten Bruttokosten sowie Angaben zur Selbstnutzung und zum zu versteuernden Haushaltseinkommen. Ein Angebot vom Handwerker ist nicht nötig – eine grobe Schätzung genügt.
Wie viel Zuschuss bekomme ich für eine Wärmepumpe?
30 % Grundförderung, dazu 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus beim Austausch einer alten Heizung und bis zu 40 % Einkommens-Bonus. Der Höchstsatz liegt bei 70 %, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € bei 80 %. Bezogen auf die förderfähigen 28.000 € sind das maximal 22.400 €.
Wie hoch ist der Fördersatz für Heizungen?
Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten – für Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie und den Anschluss ans Wärmenetz gleichermaßen. Dazu kommen der Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 % und der Einkommens-Bonus von bis zu 40 %. Zusammen sind höchstens 70 % möglich, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € auch 80 %.
Wie hoch ist die maximale Fördersumme?
Für die Heizung sind es 22.400 € – 80 % der förderfähigen 28.000 € für die erste Wohneinheit. An der Gebäudehülle kommen bis zu 10.500 € hinzu, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt. In der Spitze lassen sich also rund 32.900 € erreichen. Bei Mehrfamilienhäusern steigen die Beträge mit jeder weiteren Wohneinheit.
Werden Wärmepumpen noch 2026 gefördert?
Ja. Die Wärmepumpe bleibt mit 30 % Grundförderung förderfähig, dazu kommen die Boni. Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine überarbeitete Richtlinie, die bis Ende 2030 läuft. Gekürzt wurden der Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 auf 16 % und der förderfähige Höchstbetrag von 30.000 auf 28.000 €; der Effizienzbonus für Wärmepumpen ist ersatzlos entfallen.
Bekomme ich als Vermieter Förderung?
Ja – die Grundförderung von 30 % bei der Heizung und 15 % an der Gebäudehülle. Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus setzen voraus, dass Sie die Wohnung selbst bewohnen.
Muss ich den Antrag vor der Beauftragung stellen?
Ja. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Ein Liefer- oder Leistungsvertrag darf bereits bestehen, aber nur unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage. Ohne diese Klausel gilt das Vorhaben als begonnen und die Förderung ist verloren.
Kann ich Heizung und Dämmung zusammen fördern lassen?
Ja, in zwei getrennten Anträgen: Heizung bei der KfW, Dämmung, Fenster und Technik beim BAFA. Beide Höchstgrenzen gelten nebeneinander. Der Rechner zeigt beide Beträge getrennt an.
Lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan?
Bei größeren Vorhaben ja: Der individuelle Sanierungsfahrplan verdoppelt die Höchstgrenze für die Gebäudehülle von 30.000 auf 60.000 € und bringt fünf Prozentpunkte mehr – seit der Reform allerdings nur für den Betrag oberhalb von 30.000 €. Für die Heizungsförderung spielt er keine Rolle.
Wie genau ist das Ergebnis?
Der Rechner bildet die Förderrichtlinie mit allen Staffelungen, Boni und Deckelungen ab. Verbindlich wird die Förderung aber erst mit dem Bescheid von KfW oder BAFA – technische Anforderungen wie U-Werte prüft der Rechner nicht.
Rechnet der Fördermittelrechner auch für Nichtwohngebäude?
Ja. Für Nichtwohngebäude wird nach Nettoraumfläche gerechnet statt nach Wohneinheiten. Klima- und Einkommens-Bonus entfallen, weil sie selbstnutzende Eigentümer voraussetzen – der Rechner blendet die Fragen dann aus.
Was ist mit der steuerlichen Förderung nach § 35c EStG?
Für dieselbe Maßnahme können Sie entweder den BEG-Zuschuss oder die Steuerermäßigung von 20 % über drei Jahre nutzen – nicht beides. Welcher Weg günstiger ist, rechnen wir Ihnen in der Beratung gegen.
Wir holen das Maximum für Sie heraus
Von der Berechnung über den Antrag bis zur Auszahlung – auf Wunsch übernehmen wir den kompletten Papierkram. Die Erstberatung kostet nichts.