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Unser Fördermittelrechner zieht die Kosten direkt von den Förderungen ab, sodass Sie auf einen Blick sehen, wie viel Geld am Ende für Sie übrig bleibt. Erfahren Sie, wie viel Gewinn Sie tatsächlich realisieren können, nachdem alle Ausgaben berücksichtigt sind. So haben Sie die volle Transparenz über Ihren finanziellen Vorteil und können Ihre Investitionen optimal planen!

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Fördermittel für Einzelmaßnahmen

Was wird gefördert?


Fördermittel für Einzelmaßnahmen gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) spielen eine entscheidende Rolle bei der energetischen Modernisierung von Bestandsgebäuden in Deutschland. Diese Programme sind Teil der Strategie zur Erreichung der Klimaziele und zielen darauf ab, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Im Zuge dessen können Hauseigentümer und Bauherren finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen erhalten, wenn sie spezifische Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz durchführen.


Förderfähige Einzelmaßnahmen:


Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen gehören verschiedene Projekte, die die Energieeffizienz eines Gebäudes deutlich verbessern. Dazu zählen unter anderem:


  • Heizungsaustausch: Der Austausch veralteter Heizsysteme gegen moderne, effizientere Technologien wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Brennstoffzellenheizungen wird gefördert. Auch der Einbau von Hybridheizungen, die erneuerbare Energien nutzen, ist förderfähig.


  • Wärmedämmung: Maßnahmen zur Dämmung der Gebäudehülle sind ebenfalls förderfähig. Dazu gehören die Dämmung von Außenwänden, Dächern, Kellerdecken und Geschossdecken. Eine verbesserte Dämmung trägt maßgeblich dazu bei, Wärmeverluste zu reduzieren und den Energiebedarf für Heizung und Kühlung zu senken.


  • Fenster- und Türenaustausch: Der Austausch alter Fenster und Türen gegen moderne, energieeffiziente Varianten kann den Wärmeschutz erheblich verbessern. Hierbei werden vor allem Fenster mit höherem Wärmeschutz und Dreifachverglasung gefördert.


  • Lüftungsanlagen: Die Installation von energieeffizienten Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung wird ebenfalls unterstützt. Solche Systeme sorgen für eine kontinuierliche Frischluftzufuhr, ohne dass dabei Wärme verloren geht, was besonders in gut gedämmten Gebäuden von Bedeutung ist.


Voraussetzungen und Vorteile:


Um in den Genuss dieser Förderungen zu kommen, müssen die durchgeführten Maßnahmen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Diese Anforderungen sind im GEG und in den technischen Merkblättern der BEG EM detailliert beschrieben. Ein wichtiger Aspekt ist dabei, dass die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt und die Maßnahmen von einem Energieberater begleitet werden müssen.


Die Vorteile dieser Fördermittel liegen auf der Hand: Hauseigentümer können durch die finanziellen Zuschüsse die Investitionskosten für energetische Sanierungen deutlich reduzieren. Gleichzeitig tragen sie dazu bei, den Energieverbrauch ihres Gebäudes zu senken, was langfristig zu erheblichen Einsparungen bei den Energiekosten führt. Zudem steigern energetisch sanierte Gebäude ihren Wert und bieten einen höheren Wohnkomfort.

Darüber hinaus leisten geförderte Einzelmaßnahmen einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Indem der Energiebedarf von Gebäuden reduziert wird, verringert sich auch der CO2-Ausstoß, was positiv zur Erreichung der nationalen Klimaziele beiträgt.


Fazit:


Fördermittel für Einzelmaßnahmen bieten eine wertvolle Unterstützung für Eigentümer, die ihre Gebäude energetisch optimieren möchten. Sie ermöglichen es, notwendige Sanierungen kostengünstiger umzusetzen, den Energieverbrauch zu senken und gleichzeitig von staatlichen Zuschüssen zu profitieren. Dies macht die energetische Sanierung nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich attraktiv.

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Fördermittel

Häufig gestellte Fragen

Fachplanung und Baubegleitung

Wann muss ich die Fördermittel beantragen?
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Einer der zentralen Punkte bei der Beantragung von Fördermitteln nach BEG ist, dass der Antrag vor Beginn der baulichen Maßnahmen gestellt werden muss. Das bedeutet, dass Sie mit den geplanten Arbeiten oder Investitionen nicht starten dürfen, bevor Ihr Antrag genehmigt ist. Werden die Maßnahmen ohne vorherige Genehmigung begonnen, besteht die Gefahr, dass Ihr Antrag abgelehnt wird und Sie keine Fördermittel erhalten. Planen Sie daher ausreichend Zeit für die Antragstellung ein und warten Sie die Bewilligung ab, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

Wie hoch sind die Kosten für den Energieberater?
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Die Kosten hängen von der geplanten Investitionssumme ab, unser Fördermittelrechner gibt Ihnen hier Auskunft über unsere Kosten.


Das Bundesamt übernimmt bis zu 50 % der Kosten für die Fachplanung im Rahmen der BEG-Förderung. Dies bezieht sich auf die Kosten für die energetische Fachberatung und Planung, die notwendig sind, um die förderfähigen Maßnahmen korrekt zu planen und umzusetzen. Diese Fachplanung ist entscheidend, um die Maßnahmen korrekt und effizient durchzuführen und die Förderbedingungen zu erfüllen. Stellen Sie sicher, dass die Fachplanung durch einen qualifizierten Energieberater oder ein Fachunternehmen durchgeführt wird, um die Förderung zu erhalten.

Brauche ich einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)?
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Nein, um die Förderung für Einzelmaßnahmen zu beantragen brauchen Sie keinen individuellen Sanierungsfahrplan- Ein iSFP bietet jedoch Vorteile wie höhere Förderquoten und eine bessere Planungssicherheit für umfassende Sanierungen.

Falls Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) nutzen, können Sie anstatt von einer 15 % Förderung sogar 20 % Förderung erhalten! Außerdem verdoppelt sich die maximale Fördersumme. 


Welche Anforderungen müssen meine baulichen Maßnahmen erfüllen?
eb-agentur-energieberatung

Die geförderten Einzelmaßnahmen müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen, die im GEG und in den Richtlinien der BEG festgelegt sind. Diese Anforderungen stellen sicher, dass die Maßnahmen tatsächlich zu einer Verbesserung der Energieeffizienz führen. Informieren Sie sich gründlich über diese Anforderungen, um sicherzustellen, dass Ihre geplanten Maßnahmen förderfähig sind oder nutzen Sie unseren Service und lassen Sie von uns prüfen, ob Ihre Maßnahmen förderfähig sind.

Gibt es bestimmte Fristen, die einzuhalten sind?
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Ja, nach der Bewilligung der Fördermittel haben Sie 36 Monate Zeit Ihre Maßnahmen umzusetzen. Keine Sorge - wenn Sie unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen erinnern wir Sie an alle Fristen und kümmern uns um die Kommunikation mit dem Bundesamt. 


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