Staatliche Förderung für eine Energieberatung deutlich gekürzt

Die staatliche Förderung für Energieberatungen ist derzeit offenbar so gefragt, dass das Wirtschaftsministerium gezwungen ist, die Förderbeträge zu reduzieren, um die Mittel nicht vorzeitig aufzubrauchen.


T-Online veröffentlichte am 05.08.2024 einen Artikel , der vom BMWK bestätigt wurde. Laut einer Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums wird ab dem 7. August nur noch 50 Prozent statt bisher 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars übernommen. Auch der maximale Zuschuss pro Beratung wird um 50 Prozent reduziert. Dies betrifft sowohl die Energieberatung für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme.


Laut BMWK habe die  Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden hat bis Juli 2024 mit 80.000 einen neuen Höchststand erreicht. Angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen sei daher eine Anpassung der Fördersätze und der Zuschusshöhen unerlässlich.


Für Anträge ab Mittwoch, den 07.08.2024 gelten folgende Förderquoten:


Förderquote: 50% statt bisher 80%

Maximale Fördersummen: Kürzung um 50%


EBW

  • EZFHs: 650€ statt bisher 1300€,
  • MFHs ab 3 WE 850€ statt bisher 1700€,
  • WEG Beratungszuschuss: 250€ statt bisher 500€


EBN:

  • unter 200m²: maximal 850€ statt bisher 1.700€
  • 200 bis 500m² maximal 2.500€ statt wie bisher 5.000€
  • Mehr als 500m² maximal 4.000€ statt wie bisher 8.000€


Der iSFP Bonus von 5%, sowie die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizenzmaßnahmen in der BEG EM sollen davon nicht betroffen sein. Der Zuschuss mit iSFP erhöht sich also weiterhin von 15 % auf 20 % für Effizienzmaßnahmen.


Pressemitteilung des BMWK

Veröffentlicht in Energieberatung, Fördermittel, GEG am Aug 06, 2024