Was sind die wichtigsten Regelungen?
Das EWärmeG verlangt einen Anteil von 15 Prozent erneuerbarer Energie zum Heizen und zur Warmwasserbereitung des Gebäudes (bisher 10 Prozent). Die Pflicht entsteht, wenn eine Zentralheizung erneuert wird, das heißt wenn der Kessel oder ein anderer zentraler Wärmeerzeuger ausgetauscht wird. Gleiches gilt, wenn erstmals eine zentrale Heizanlage eingebaut wird.
Zur Erfüllung dieser Pflicht bietet das EWärmeG zahlreiche Maßnahmen an, so zum Beispiel
- die relativ kostengünstige Beimischung von Bioöl oder Biogas zum fossilen Brennstoff,
- die Installation einer Solarthermieanlage oder
- den Einbau einer Holzpelletheizung.
Dazu gibt es optional eine Reihe von Ersatzmaßnahmen, wie zum Beispiel die Dämmung der Kellerdecke. Weitere Informationen finden Sie unter der Frage „Welche Möglichkeiten der Erfüllung soll es für Wohngebäude geben?”.