Wichtige Neuigkeiten zur BEG Heizungsförderung: Antragstellung ab 27.08.2024 möglich!

Es ist soweit: Ab dem 27.08.2024 können Eigentümerinnen und Eigentümer von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern sowie von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften die Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude (458) beantragen.


Besonders hervorzuheben ist, dass die Förderung jetzt auch für Maßnahmen am Sondereigentum gilt. Diese Neuerung eröffnet Ihnen als Immobilieneigentümer oder -eigentümerin in Deutschland attraktive Möglichkeiten, in eine moderne und effiziente Heiztechnik zu investieren.


Nutzen Sie diese Chance und bereiten Sie Ihren Förderantrag vor!

Veröffentlicht in Energieberatung, Fördermittel, Heizung am Aug 15, 2024

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