Es ist soweit: Ab dem 27.08.2024 können Eigentümerinnen und Eigentümer von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern sowie von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften die Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude (458) beantragen.
Besonders hervorzuheben ist, dass die Förderung jetzt auch für Maßnahmen am Sondereigentum gilt. Diese Neuerung eröffnet Ihnen als Immobilieneigentümer oder -eigentümerin in Deutschland attraktive Möglichkeiten, in eine moderne und effiziente Heiztechnik zu investieren.
Nutzen Sie diese Chance und bereiten Sie Ihren Förderantrag vor!