Wichtiger Hinweis für alle, die dieses Jahr eine Heizungsförderung bei der KfW beantragt haben!
Veröffentlicht
in Energiesparen, Fördermittel, GEG, Heizung am Jul 29, 2024
Für alle Anträge, die bis einschließlich 31.08.2024 gestellt werden, gilt daher die folgende Sonderregelung: Ist die letzte Rechnung
zur Durchführung Ihres Projekts vor September 2024 ausgestellt worden, gilt für die Einreichung der Rechnungen zur Projektdurchführung
eine Frist von 6 Monaten ab dem 01.09.2024. Danach ist eine Auszahlung des Zuschusses nicht mehr möglich
mehr lesen