KfW-Förderung

für Heizung

KfW-Zuschuss für Ihre Wärmepumpe: Nutzen Sie Förderungen für Erdwärme, Luft-Wasser-Systeme und weitere innovative Heizlösungen – Sichern Sie sich jetzt Ihren Vorteil!

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Sichern Sie sich bis zu 70% Zuschuss

KfW-Förderung Heizung 2024

Hohe Zuschüsse für nachhaltige Heiztechnik

Die KfW-Förderung für Heizungen im Jahr 2024 bietet eine attraktive Unterstützung für Hausbesitzer, die ihre Heizungsanlage modernisieren möchten. Im Fokus steht dabei die Installation von Wärmepumpen, einer umweltfreundlichen und energieeffizienten Heiztechnologie. Die KfW bietet Zuschüsse von 30% der förderfähigen Kosten, doch unter bestimmten Voraussetzungen können diese Zuschüsse sogar auf bis zu 70% steigen.


Ablauf KfW Förderung Heizung 2024


  • Experten beauftragen
    Bevor der Zuschuss beantragt werden kann, muss eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Fachunternehmen beauftragt und eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt werden. Diese Bestätigung enthält Details zur geplanten Heizung und den förderfähigen Kosten sowie eine Bestätigung der technischen Mindestanforderungen.
  • Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen
    Um einen Antrag zu stellen, muss ein Lieferungs- oder Leistungs­vertrag vorliegen, der eine aufschiebende Bedingung enthält. Dieser Vertrag tritt erst mit KfW-Förderzusage in Kraft und muss das Umsetzungsdatum innerhalb des Bewilligungszeitraums angeben.
  • Registrieren und Zuschuss beantragen

    Wenn Sie noch keinen Account im Kundenportal „Meine KfW“ haben, registrieren Sie sich bitte neu. Beantragen Sie Ihre Förderung direkt im neuen Kundenportal, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.




Vorteile der Wärmepumpe


Wärmepumpen nutzen erneuerbare Energien aus der Umgebungsluft, dem Erdreich oder dem Grundwasser, um Gebäude zu beheizen. Sie sind eine besonders nachhaltige Alternative zu fossilen Brennstoffen und tragen erheblich zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes bei. Dank der KfW-Förderung wird die Investition in eine Wärmepumpe noch attraktiver, da die hohen Anschaffungskosten durch die Zuschüsse deutlich reduziert werden können.


So sichern Sie sich die Förderung


Um von der KfW Förderung Heizung zu profitieren, ist es wichtig, die Förderbedingungen genau zu beachten. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Effizienz der gewählten Heiztechnik und den durchgeführten energetischen Maßnahmen ab. Eine frühzeitige Antragstellung und die Kombination verschiedener Sanierungsmaßnahmen können die Förderquote erheblich steigern.


Mit der KfW Förderung für Heizungen 2024 haben Hausbesitzer die Möglichkeit, ihre Heizungsanlage nicht nur auf den neuesten Stand der Technik zu bringen, sondern auch langfristig von geringeren Energiekosten und einem verbesserten CO₂-Fußabdruck zu profitieren.

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KfW Förderung: Heizkosten senken 2024

Häufig gestellte Fragen

zur KfW-Heizungsförderung

Was wird gefördert?
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Der Zuschuss unterstützt den Einbau von effizienten Heizsystemen und Heizungsunterstützungsanlagen sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Ziel ist es, den Übergang zu klimafreundlicheren Heizungen zu beschleunigen.

Gefördert werden:


  • Kauf und Installation von:
    • Solarthermischen Anlagen
    • Biomasseheizungen
    • Elektrisch betriebenen Wärmepumpen
    • Brennstoffzellenheizungen
    • Wasserstofffähigen Heizungen
    • Innovativer Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Kosten für provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
  • Fachplanung und Bauüberwachung durch Energieeffizienz-Expert
  • Akustische Fachplanung durch Akustiker
  • Ausgaben für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen)



Welche Voraussetzungen gibt es?
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Voraussetzungen für die Förderung: 


  • Die Maßnahme muss die Energieeffizienz des Gebäudes steigern und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes erhöhen. 
  • Es muss sich um ein bestehendes Wohngebäude handeln, dessen Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt ist. 
  • Bei Wohnungseigentümergemeinschaften: Die Maßnahmen werden am Gemeinschaftseigentum durchgeführt. 
  • Der Einbau der Heizungsanlage muss mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems verbunden sein, einschließlich des hydraulischen Abgleichs oder der Anpassung der Luftvolumenströme.



Wie hoch ist die Förderung?
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Die Höhe des voraussichtlichen Zuschussbetrags für einzelne energetische Maßnahmen hängt von den förderfähigen Kosten ab.

Für Einfamilienhäuser werden Kosten bis zu 30.000 Euro berücksichtigt.

Für Mehrfamilienhäuser gelten folgende Regelungen:


  • 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • Jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • Jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit


Unabhängig von der Antragstellergruppe kann ein Zuschuss von maximal 70 % gewährt werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro zu erhalten.

Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und gegebenenfalls weiteren Bonusleistungen zusammen.

Um Ihren zu erwartenden Zuschuss zu berechnen, nutzen Sie unseren Fördermittelrechner!

Was ist der Effizienzbonus?
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Der Effizienzbonus wird gewährt für besonders effiziente, elektrisch betriebene Wärmepumpen sowie für die anteiligen Kosten von Wärmepumpen bei bivalenten Kombi- und Kompaktgeräten.


Voraussetzung ist die Nutzung von Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle oder der Einsatz eines natürlichen Kältemittels.


Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?
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Der Klimageschwindigkeitsbonus wird selbstnutzenden Eigentümern  gewährt, wenn sie:


  • Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauschen und
  • Die alte Heizung fachgerecht demontieren und entsorgen.


Für den Bau von Biomasseheizungen wird der Bonus nur vergeben, wenn diese mit einer solarthermischen Anlage, einer Photovoltaikanlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden.

Hinweis: Eigentümer von selbstgenutzten Wohnungen in einer WEG oder in Mehrfamilienhäusern können den Bonus nur durch einen Zusatzantrag beantragen.


Was ist der Einkommensbonus?
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Der Einkommensbonus wird selbstnutzenden Eigentümer gewährt, wenn das Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht überschreitet.


Hinweis: Eigentümer von selbstgenutzten Wohnungen in einer WEG oder in Mehrfamilienhäusern können den Bonus nur durch einen Zusatzantrag beantragen.